Wo heraus der Hervorgang ist eines jeglichen Anwesenden,
da hinein geschieht auch sein Schwund gemäß dem Brauch.
Denn es gewähren die jeweils Anwesenden Recht und Genugtuung
eines dem anderen in Hinsicht auf die Schuld nach der Zuweisung der Zeit.
[Anaximandros - ca. 610 - 547, Milet]